Stand: 1. Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Speedy-Gear GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Gegenstand der Verträge sind Renovierungs- und Handwerksleistungen, insbesondere:
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Es gelten die im Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme bis 5.000 Euro ist der Rechnungsbetrag nach Fertigstellung und Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen über 5.000 Euro gelten folgende Zahlungstermine:
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Die Leistungszeit beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen und Erhalt einer vereinbarten Anzahlung.
Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen.
Unvorhersehbare Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Materiallieferungsschwierigkeiten) berechtigen zur entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.
Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme trotz Aufforderung, ohne erhebliche Mängel geltend zu machen, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie als abgenommen, es sei denn, die Ingebrauchnahme erfolgte zu Prüfungszwecken.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Bauwerken und 2 Jahre für andere Arbeiten.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht unverzüglicher Anzeige gilt der Mangel als genehmigt.
Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt wahlweise durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt.
Der Auftragnehmer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro versichert.
Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, sofern noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle für das Baugewerbe:
Verbraucherschlichtung Bau
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
www.verbraucherschlichtung-bau.de
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vertragssprache ist deutsch. Bei fremdsprachigen Auftraggebern erfolgt die Kommunikation nach Möglichkeit in der jeweiligen Landessprache.