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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Speedy-Gear GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Renovierungs- und Handwerksleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Auftragnehmer:

Speedy-Gear GmbH
Münchener Straße 48
10825 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 75578026
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: HRB 12345 Berlin
Geschäftsführer: Max Mustermann

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand der Verträge sind Renovierungs- und Handwerksleistungen, insbesondere:

  • Fliesenarbeiten
  • Verputzarbeiten
  • Estrich- und Bodenarbeiten
  • Renovierungs- und Sanierungsarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Beratungsleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.

3.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.3 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die im Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsbedingungen

Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme bis 5.000 Euro ist der Rechnungsbetrag nach Fertigstellung und Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Bei Aufträgen über 5.000 Euro gelten folgende Zahlungstermine:

  • 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40% bei Erreichen der Hälfte der Arbeiten
  • 30% nach Fertigstellung und Abnahme

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 5 Leistungszeit und Termine

5.1 Leistungszeit

Die Leistungszeit beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen Fragen und Erhalt einer vereinbarten Anzahlung.

5.2 Termine

Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Bei unverbindlichen Terminen haftet der Auftragnehmer nicht für Verzögerungen.

5.3 Leistungshindernisse

Unvorhersehbare Leistungshindernisse (höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen, Materiallieferungsschwierigkeiten) berechtigen zur entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat folgende Mitwirkungspflichten:

  • Rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen
  • Gewährung des ungehinderten Zugangs zu den Arbeitsstellen
  • Bereitstellung der erforderlichen Betriebsstoffe (Strom, Wasser)
  • Räumung und Schutz von Möbeln und Gegenständen
  • Mitteilung verdeckter Leitungen und Installationen

§ 7 Abnahme

7.1 Abnahmepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.

7.2 Fiktive Abnahme

Unterlässt der Auftraggeber die Abnahme trotz Aufforderung, ohne erhebliche Mängel geltend zu machen, gilt die Leistung nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen.

7.3 Nutzung

Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie als abgenommen, es sei denn, die Ingebrauchnahme erfolgte zu Prüfungszwecken.

§ 8 Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme für Arbeiten an Bauwerken und 2 Jahre für andere Arbeiten.

8.2 Mängelanzeige

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht unverzüglicher Anzeige gilt der Mangel als genehmigt.

8.3 Nacherfüllung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt wahlweise durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.

§ 9 Haftung

9.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

9.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist der Höhe nach auf die vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die Auftragssumme begrenzt.

9.3 Versicherung

Der Auftragnehmer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Millionen Euro versichert.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

§ 12 Kündigung

12.1 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, sofern noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde.

12.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Insolvenz einer Vertragspartei

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 14 Streitbeilegung

14.1 Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.2 Zuständige Schlichtungsstelle

Zuständig ist die Schlichtungsstelle für das Baugewerbe:
Verbraucherschlichtung Bau
Kronenstraße 55-58
10117 Berlin
www.verbraucherschlichtung-bau.de

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.2 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

15.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch. Bei fremdsprachigen Auftraggebern erfolgt die Kommunikation nach Möglichkeit in der jeweiligen Landessprache.

§ 16 Kontakt und weitere Informationen

Kontakt für Fragen zu den AGB:

Speedy-Gear GmbH
Münchener Straße 48
10825 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 30 75578026
E-Mail: [email protected]
Geschäftszeiten: Mo-Fr 8:00-18:00 Uhr

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